Die rechtzeitige und umfassende Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern ist der unverzichtbare Schlüssel für die Umsetzung von Vorhaben und für die Politik in der Stadt.

Im Zuge des Baubooms werden der Stadt oft Bauvorhaben vorgelegt, die die Grenzen der Bebauung ausloten bzw. überschreiten. Dramatisch wird die Situation, wenn im Baugebiet §34 des Baugesetzbuches vorliegt. Das wichtigste Prinzip dieser Vorschrift ist das Gebot, dass sich das Vorhaben in den Ortsteil einfügen muss. Sie eröffnet dem Bauherrn viele Möglichkeiten: Er muss nur in der näheren Umgebung Beispiele für seine Wünsche finden (z. B. eine größere Firsthöhe siehe Abb. 1), um sie durchsetzen zu können. Die Einspruchsmöglichkeiten der Kommune werden dagegen auf ein Minimum reduziert. Später wundern sich die Bürger über Bauwerke, die den Charakter eines Quartiers deutlich verändern.

Der einzige Schutz vor solchen Entwicklungen ist ein gültiger Bebauungsplan. Beim Bebauungsplanverfahren Hölzleshoffeld haben die Freien Wähler im Stadtrat eine neue Form der Bürgerbeteiligung durchgesetzt. Die Anwohner erhalten eine aktive Rolle bei der Gestaltung des Planes unter der fachlichen Begleitung eines Architekten. Der gesamte Prozess wird durch einen unabhängigen Moderator geleitet. Im Hölzleshoffeld ist gelungen, die Anwohner ins konstruktive Gespräch zu bringen und einen Kompromiss zu finden.

Leider befindet sich das Verfahren seit der Bürgerbeteiligung vor einem Jahr wieder in der Warteschleife. Eine solche Verzögerung darf nicht eintreten, da sonst wieder der Argwohn der Bürgerinnen und Bürger geweckt wird und der Erfolg gefährdet ist.

Die Freien Wähler sind die einzige Fraktion im Stadtrat, die den Mut hat, solche Verfahren zum Wohle der Stadtentwicklung durchzuführen. Wir fordern aber ausdrücklich eine offene, transparente und zeitnahe Umsetzung.

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