29.10.2019
Antrag: Diensträder

  1. Dienstrad-Leasing

    Die Stadt unternimmt einen Vorstoß beim Bayerischen Gemeindetag und der Staatsregierung, damit auch im Öffentlichen Dienst das Erfolgsmodell Dienstrad-Leasing möglich werden soll.

    Das Geschäft mit dem Dienstrad-Leasing blüht - nur nicht im öffentlichen Dienst, wo Tarifverträge ein verbreitetes Leasing-Modell nicht zulassen: Vor knapp fünf Jahren wurden die Steuervorteile von Dienstwagen auf Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes ausgeweitet. Seit 2019 werden nur 0,5% des Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert, wenn das Rad auch privat genutzt wird. Bei einem weit verbreiteten Modell werden die Leasing-Raten über eine Entgeltumwandlung vom Bruttogehalt abzogen. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen, Mitarbeiter und Firma müssen weniger Abgaben leisten. In Baden-Württemberg sollen künftig zumindest Beamte und Richter im Rahmen einer Entgeltumwandlung ein vom Land geleastes Dienstrad auch privat nutzen können.
    Durch das Bike-Leasing-Angebot werden Mitarbeiter motiviert, ihre Mobilität umweltfreundlicher zu gestalten. Gleichzeitig hat Radfahren auch eine positive Auswirkung auf die Gesundheit. Das Dienstrad reduziert die Parkplatznachfrage.
  2. Dienstfahrräder

    Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Anschaffung von Dienstfahrrädern sinnvoll ist, und soll gegebenenfalls entsprechende Mittel in den Haushalt einstellen.

    Die Entfernungen in der Stadt sind kurz und für viele Wege wird unserer Meinung nach kein Auto benötigt. Im Zuge einer umwelt- und klimaschonenden Fortbewegung halten wir die Anschaffung von Dienstfahrrädern (z. B. E-Bikes) für sinnvoll.

Ergebnis der Haushaltssitzung: Angenommen