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4. Juli
Freie Wähler unterstützen Mobilfunk-Volksbegehren

- Ansprechpartner: Tel. 0851/931171
Volksbegehrens-Aktionsbüro
Bereits im Mai 2001 haben die FW Bayern aufihrer Landesdelegiertentagung in Memmingen eine Resolution zumMobilfunk verabschiedet, in der der Gedanke der Gesundheitsvorsorge inden Mittelpunkt gestellt wurde. Nun unterstützen wir zusammen mit derödp, dem Bund Naturschutz und einigen hundert Bürgerinitiativen,Ärzten, Apothekern und Bürgermeistern das Volksbegehren „Für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk“.
Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens „FürGesundheitsvorsorge beim Mobilfunk“ will die Genehmigungsfreiheit fürSendemasten bis zu 10 m Höhe abschaffen und eine baurechtlicheGenehmigungspflicht einführen. Er ändert darüber hinaus auchmaterielles Recht: Durch die erstmalige gesetzliche Festschreibung derGesundheitsvorsorge im Landesentwicklungsplan wird der Abwägungsprozessin der Bauleitplanung künftig in Richtung Gesundheitsvorsorgeverschoben.
Ein erfolgreiches Volksbegehren würde eingesetzlich garantiertes generelles Mitwirkungsrecht von Gemeindenbewirken. Die Mitwirkung der Gemeinden würde nicht vonBeteiligungsangeboten der Netzbetreiber abhängen. Die Gemeinden hätteneine gesetzlich garantierte Zeitspanne von 2 Monaten, um sich zuBauanträgen für Mobilfunksender zu äußern. Der Zeitgewinn kann von denGemeinden für Steuerungsmaßnahmen genutzt werden: z.B. Rückstellungenvon Bauanträgen, Veränderungssperren, Änderung von Bebauungsplänen mitFestlegungen von Tabuzonen und Positivstandorten für Mobilfunksender,Grundstücksangebote an Stellen mit geringerem Gefährdungspotentialenu.v.m. Hierdurch können erhebliche Senkungen der Strahlungsbelastungenerreicht werden. Mit der Bauantragspflicht in den Gemeinden würde auchder Druck auf die Mobilfunkkonzerne wachsen, ihre Standortpolitik zuändern. Sie würden gezwungen, bei ihren Standortüberlegungen von sichaus bereits mehr die Gesundheitsvorsorge zu berücksichtigen.
Ansprechpartner in Ihrer Region können Sie beim Volksbegehrens-Aktionsbüro (Tel. 08 51 – 93 11 71) oder bei der FW-Landesgeschäftsstelle erfragen.
Unter www.gesundheitsvorsorge-mobilfunk.de finden Sie auch im Internet ausführliche Informationen über das Volksbegehren.

