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22. Februar
Anträge zum Haushalt 2011
1. Realistischer Haushaltsplan
Die Verwaltung soll aus dem Maßnahmenkatalog diejenigen Vorhaben heraus filtern, die im laufenden Haushaltsjahr nicht geplant und verwirklicht werden können, und zur erneuten Beschlussfassung vorlegen.
Der Haushaltsplan ist das wichtigste Planungsinstrument der Kommune. Planungen sollten sich an der Realität und nicht am Wunschdenken orientieren. Für Maßnahmen, die erst in kommenden Jahren umgesetzt werden können, können bei Bedarf Verpflichtungsermächtigungen beschlossen
werden.
2. Neue kommunale Steuerung: Berichtswesen und Controlling
2.1. Planung und Durchführung von Bauvorhaben.
Um den Grad der Zielerfüllung bei Bauprojekten zu messen und um auf gravierende Abweichungen steuernd eingreifen zu können, wird beim Bau des AWO-Kindergartens ein monatlicher Bericht eingeführt, der z. B. mit einer Bauprojektmanagement-Software (Termin-und Projektüberwachung) erstellt werden kann.
Eine Berichtsskizze befindet sich im Anhang. Grundlage des Berichts ist eine „Ampelsteuerung“.
Die Farben grün, gelb und rot bedeuten:
Grün: Mitteilungsvorlage im Bauausschuss
Gelb: Bericht in der Verwaltung und ggf. Bauausschuss
Rot: Bericht und Beschlussfassung im Bauausschuss
Der Stadtrat soll bei der Durchführung eines Projekts ständig über dem Projektverlauf informiert sein und steuernd eingreifen können. Probleme sollen keinesfalls viel zu spät nach der Fertigstellung aufgedeckt werden.
2.2. Volkshochschule.
Der Kultur-und Sportausschuss entwickelt gemeinsam mit dem Leiter der Volkshochschule Herrn Hable Ziele und Kennzahlen. Der Bericht soll jeweils nach einem Semester im Kultur- und Sportausschuss erfolgen.
Die Volkshochschule eignet sich hervorragend für den Einstieg ins Berichtswesen, da in diesem Produkt bereits viele Kennzahlen erfasst werden und ein Budget aufgestellt werden kann.
2.3. Prämiensystem.
Die Verwaltung soll prüfen, ob in einer Kommune ein Prämiensystem bei Übererfüllung der Zielvorgaben eines Produkts oder Projekts eingeführt werden kann.
Mit einem solchen Prämiensystem soll in der Verwaltung ein Anreiz geschaffen werden, die Ziele optimal zu erfüllen.
3. Schlüsselprojekte Stadtentwicklungskonzept
Für die landschaftliche Gestaltung des Rathausumfelds, des Stadtparks, des GemeinbedarfszentrumsPestalozzistraße bis zum Asbachgrund soll ein beschränkter Wettbewerb ausgeschrieben werden. Für die Gestaltung der genannten Bereiche ist ein schlüssiges Gesamtkonzept unbedingt erforderlich.
Durch einen beschränkten Wettbewerb erhält der Stadtrat vielfältige Gestaltungsideen und kann aus mehreren Vorschlägen auswählen.
Die Umsetzung des Konzepts kann in mehreren Teilprojekten in den nächsten Jahren erfolgen.
4. Klimaschutz
4.1. Bewertung der Dächer
Die Stadt lässt eine Bewertung der Dächer nach dem Muster des Marktes Roßtal bezüglich der Eignung für die Solarnutzung erstellen.
Mit einer derartigen Bewertung können private Investitionen für den Klimaschutz in Oberasbach angestoßen werden.
4.2. Die Stadt richtet im Ortszentrum eine Stromtankstelle ein.
Zur Förderung der Elektromobilität errichtet die Stadt eine öffentliche Stromtankstelle. Diese kann auch für den eigenen städtischen Fuhrpark bei entsprechenden Neuanschaffungen genutzt werden.
4.3. Förderantrag Energiemanagement..
Die Stadt Oberasbach stellt einen Förderantrag nach dem CO2-Minderungsprogramm des Freistaats Bayern zu den Themen Energiemanagement und Energiespar-Contracting.
CO2-Minderungsprogramm
Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen des Förderschwerpunkts "CO2-Minderungsprogramm" bayerische Kommunen und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts bei der Durchführung von Maßnahmen, die eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes ihrer Liegenschaften zum Ziel haben und damit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Mit Hilfe des Förderschwerpunkts sollen insbesondere die Lücken zwischen der Erstellung von Energiesparkonzepten und deren praktischer Umsetzung geschlossen werden. Es soll dabei auch die bislang noch zu wenig genutzte Möglichkeit, die kommunalen Kassen durch den Abschluss von Contracting-Verträgen entscheidend zu entlasten, verstärkt angestoßen werden.
Bei einer Maßnahme, die als Contracting-Vorhaben konzipiert ist, bietet ein Unternehmen als Contracting-Geber an, durch Investitionen (z.B. in die Modernisierung der Heizungsanlage) die laufenden Energiekosten zu senken. Die Investitionen werden im Laufe der Folgejahre aus den eingesparten Energiekosten rückfinanziert. Die genauen Konditionen sind im Contracting-Vertrag geregelt.
Derartige Contracting-Vorhaben der Kommunen können darüber hinaus von zinsgünstigen Darlehen aus dem "Umweltprogramm" der Kreditanstalt für Wiederaufbau profitieren.
Wir denken an folgende Maßnahmen:
- den Aufbau von Strukturen zur Optimierung des Betriebs von Liegenschaften mittels Energiemanagement,
- die Erfassung des energetischen Zustands einer Liegenschaft sowie die Ausarbeitungvon Vorschlägen für bauliche und technische Maßnahmen zur Energieeinsparung mittels Energiemanagement,
- die Beratung und Schulung von Gebäudeverantwortlichen,
- die Ermittlung vorhandener Einsparpotentiale und die Definition konkreter Einzelprojekte,
- eine Beratung und Begleitung bei der Realisierung CO2-mindernder Vorhaben (energetische Sanierungsplanung), sowie
- die Vorbereitung, Ausschreibung und beratende Begleitung bei der Durchführung von Maßnahmen zum Energieeinspar-Contracting. soweit hierbei ein aus fachlicher Sichtganzheitlicher Ansatz verfolgt wird.
5. Stadtwerke
Die Stadt prüft die Rekommunalisierung der Stadtwerke nach folgendem Zeitplan:
1. Abschluss von unbefristeten Konzessionsverträgen,
2. Gespräche zur Kooperation mit umliegenden Gemeinden,
3. Besuch von Kommunen, die derartige Projekte verwirklichen,
4. Bestimmung eines Projektverantwortlichen,
5. Gutachten mit folgenden Themen
a) Eigenständige Umsetzung,
b) Kooperation mit Nachbarkommunen,
c) Umsetzung durch ein Genossenschaftsmodell mit den Bürgern Oberasbachs.
Die Rekommunalisierung ist ein vielversprechendes Projekt, das die Stadt unbedingt prüfen sollte.
Unbefristete Verträge verschaffen der Stadt eine große Flexibilität, da sie jährlich gekündigt werden können.

