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29. Juni
Antrag: Verhüllung von Verkehrsschildern
Die Freien Wähler beantragen im Rahmen der Aktion "(K)ein Schild in Oberasbach" nach Rücksprache mit der Polizei eine Verhüllung von Verkehrsschildern in folgenden Straßen vorzunehmen:
Hochstraße in der Linder Siedlung, Kirchenweg und Seitenstraßen
Schild: Vorfahrtsstraße (306), Vorfahrt gewähren (205) in den Seitenstraßen.
Begründung: In diesem Bereich liegt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h vor. Durch die Vorfahrsregelung "Rechts-vor-Links" wird diese Begrenzung nachhaltig unterstützt.
Konrad-Adenauer-Straße
Schild: Vorfahrt (301), Vorfahrt gewähren (205) in den Seitenstraßen
Begründung: In diesem Bereich liegt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h vor. Durch die Vorfahrsregelung "Rechts-vor-Links" wird diese Begrenzung nachhaltig unterstützt.
Lorenzstraße
Schild: Vorfahrtsstraße (306), Vorfahrt gewähren (205) in den Seitenstraßen.
Begründung: In der untergeordneten Straße lässt sich die Vorfahrtsregelung "Rechts-vor-Links" einführen. Durch diese Regelung werden die Autofahrer zum langsameren Fahren angehalten.
Hopfenweg
Schild: Vorfahrtsstraße (306), Vorfahrt gewähren (205) in den Seitenstraßen
Begründung: In einer Tempo-30-Zone ist eine Beschilderung zur Vorfahrsregelung nicht zulässig.
Kreuzung Hintere/Vordere Weichselgartenstraße
Schild: "Zur hinteren Weichselgartenstraße"
Begründung: Das Schild steht bereits in der hinteren Weichselgartenstraße.
Weiter haben wir auch einen Hinweis für ein zusätzliches Signal an der Ampelanlage Rothenburger Str. / Kurt-Schuhmacher-Str. aus Richtung Nürnberg erhalten:
Anbringung eines Linksabbieger-Grünpfeiles
Ein solcher Pfeil macht ein Linksabbiegen aus der Rothenburger Straße in die Kurt-Schumacher-Straße wegen des steigenden Verkehrsaufkommens wesentlich sicherer.

